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Ich möchte in Deutschland ein Praktikum absolvieren.
Das deutsche Aufenthaltsrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Vereinfachungen vor, wenn Ausländer zu Praktikumszwecken nach Deutschland einreisen möchten.
Fallkonstellation
- Sie sind an einer slowenischen Hochschule eingeschrieben.
- Das Praktikum in Deutschland beginnt nicht vor Ablauf Ihres vierten Studiensemesters oder das Praktikum wird von der Europäischen Union finanziell gefördert (z.B. Erasmus+-Programm) .
- Das Praktikum entspricht fachlich dem Studium.
- Das Praktikum dauert höchstens 90 Tage.
- Sie sind in Besitz eines slowenischen Aufenthaltstitels, der während der Dauer Ihres Praktikumsaufenthalts in Deutschland weiterhin gültig ist.
Erfüllen Sie die o.g. Voraussetzungen benötigen Sie kein Visum und auch keine deutsche Aufenthaltserlaubnis (vgl. § 17 Abs. 2 AufenthV i.V.m § 30 Nr. 2 BeschV und § 15 Nr. 3 oder Nr. 6 BeschV).
In allen anderen Fällen benötigen Sie ein Visum. Hierzu erläutern wir Ihnen nun, welche Voraussetzungen Sie konkret erfüllen und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, damit Sie die Erteilung eines Visums beantragen können. Darüber hinaus erläutern wir Ihnen das Antragsverfahren.
Zur Beantragung des Visums müssen Sie den vorgesehenen Formblattantrag ausfüllen. Wir bitten Sie, dies über das Videx-Formular zu tun und bitte denken Sie auch daran, das Videx-Formular erst wenige Tage vor Ihrer Vorsprache bei der Botschaft auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Anträge können nicht akzeptiert werden.
Das auszufüllende Videx-Formular finden Sie hier.
Einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars müssen Sie der Botschaft am Tag Ihrer Vorsprache vorlegen. Bei dem Ausdruck befindet sich auch eine vom Antragsteller zu unterschreibende Belehrungserklärung. Für Antragsteller, die nur slowenisch sprechen, steht eine Übersetzung des Wortlauts der Erklärung zur Verfügung.
Sie müssen im Antragsverfahren nachweisen, dass Sie die für die Erteilung des Visums vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen (vgl. § 82 Abs. 1 AufenthG). Der Nachweis muss grundsätzlich schriftlich, m.a.W. durch die Vorlage von Unterlagen erfolgen.
In einer Checkliste hat die Botschaft die üblicherweise erforderlichen Unterlagen für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie sich die Checkliste aufmerksam durch und beachten Sie hierbei auch folgendes:
- Die Unterlagen müssen Sie der Botschaft im Original und mit einer Kopien vorlegen. Ausnahmen werden in der Checkliste erläutert.
- Die Botschaft behält sich vor, nach Antragstellung im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anzufordern.
- Die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung des beantragten Visums.
- Bitte übersenden Sie der Botschaft nicht unaufgefordert Unterlagen. Unaufgefordert bei der Botschaft eingehende Unterlagen werden weder gesichtet, noch geprüft, noch aufbewahrt und aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
Das Antragsformular, die antragsbegründenden Unterlagen und die Gebühr müssen Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Botschaft abgeben.
Für die Vorsprache benötigen Sie einen Termin. Bitte besuchen Sie das Online-Terminvergabesystem der Botschaft, um einen Termin zu buchen.
Die Botschaft arbeitet bei der Terminregistrierung und Terminvergabe nicht mit Vermittlern oder Agenturen zusammen. Vermittler und Agenturen haben keinen besonderen Zugang zum Terminvergabesystem der Botschaft und sind auch nicht in der Lage, eine schnellere Terminvergabe zu ermöglichen.
Bitte nehmen Sie sich auch einen Moment Zeit und informieren sich über die Datenschutzbestimmungen im Visumsverfahren.