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Langzeitaufenthalt

Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten (Langzeitaufenthalt), benötigen Sie ein Visum (nationales Visum). Von dieser Visumspflicht befreit sind

  1. Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Staatsangehörige von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
  2. Angehörige eines der in § 41 Abs. 1 AufenthV genannten Staaten. Diese Staatsangehörige können visumsfrei nach Deutschland einreisen, müssen jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Eine Arbeit darf erst aufgenommen werden, wenn der Aufenthaltstitel beantragt worden ist.

Über weitere Befreiungstatbestände informieren wir Sie ggf. auf den nächsten Seiten.

Wenn Sie nicht in Besitz einer der o.g. Staatsangehörigkeiten sind, so wählen Sie bitte unten aus, zu welchem Zweck Sie nach Deutschland einreisen möchten.

Beachten Sie bitte insbesondere bei Visumanträgen für Studien- und Forschungsaufenthalte folgendes.

Im Visumverfahren gilt es, das Interesse an der Einreise sorgfältig mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland abzuwägen. Bei Visumanträgen für Studien- und Forschungsaufenthalte und vergleichbare Erwerbstätigkeit muss daher besonders darauf geachtet werden, dass das in Deutschland erworbene Wissen nicht für Zwecke missbraucht werden kann, die das friedliche Zusammenleben der Völker und/oder die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit in Deutschland beeinträchtigen oder bedrohen könnten. Die dafür nötigen Überprüfungen können im Einzelfall zu einer längeren Bearbeitungsdauer des Antrags führen.

Deshalb rät die Botschaft dringend, in diesen Fällen den Visumantrag möglichst frühzeitig zu stellen.

Bitte informieren Sie sich auch über das Portal Make it in Germany über die diversen Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland und die dafür geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen.

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