Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum und Einreise

Artikel
Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival
Einreise nach Deutschland © dpa

Bei dem Visum handelt es sich um eine Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland. Die Erteilung eines Visums muss vor der Einreise bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft; Generalkonsulat) beantragt werden. Die Botschaft Ljubljana ist nur dann örtlich zuständig, wenn die antragstellende Person sich gewöhnlich in Slowenien aufhält. Gewöhnlich hält sich eine Person dann in Slowenien auf, wenn sie sich ununterbrochen seit mindestens sechs Monaten rechtmäßig und tatsächlich in Slowenien aufhält.

In dem Visumsverfahren prüft die Botschaft, ob die antragstellende Person die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (vgl. § 5 AufenthG) und darüber hinaus auch die besonderen Erteilungsvoraussetzungen (vgl. §§ 16 bis 38a AufenthG) erfüllt.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen, ob Sie ein Visum benötigen und - falls ja - welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie die Erteilung eines Visums beantragen können. Darüber hinaus erläutern wir Ihnen das Antragsverfahren.

Wählen Sie bitte zunächst aus, ob Sie beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten oder nicht.




nach oben