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Generationenschnitt

12.12.2025 - Artikel

Sie sind nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren? In diesem Fall, ist für Ihr Kind ein Antrag auf Beurkundung der Geburt notwendig, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes gestellt werden.

Die zweite ab 2000 im Ausland geborene Generation erhält nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern selbst nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren waren, werden nur durch rechtzeitige Geburtsregistrierung innerhalb eines Jahres deutsch.

Wer ist betroffen?

Ihr Kind erwirbt nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und
  • Ihr Kind im Ausland geboren wird und
  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (ein bloßer Meldewohnsitz ist irrelevant) und
  • Ihr Kind automatisch durch Geburt nicht staatenlos wird.

Bitte beachten Sie: Von dieser Regelung sind alle Deutschen betroffen, die selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer des Auslandsaufenthaltes zur Zeit ihrer Geburt.

Wie wird das Kind doch deutsch?

Die Eltern müssen innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine Geburtsanzeige stellen. Das Kind erwirbt dann rückwirkend ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Beispiel: Ehepaar Maier sind deutsche Staatsangehörige und leben in Slowenien. Am 01.02.2000 kommt in Maribor die Tochter Kiara auf die Welt. Kiara ist damit ebenfalls mit Geburt deutsche Staatsangehörige und sie lebt weiterhin in Slowenien. Am 01.01.2025 kommt in Ljubljana Kiaras Sohn Jan auf die Welt, dessen Vater Slowene ist. Obwohl seine Mutter deutsche Staatsangehörige ist, erwirbt Jan nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Kiara oder der Vater von Jan müssen innerhalb eines Jahres nach Geburt beim zuständigen deutschen Standesamt oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt ihres Kindes stellen.

Wer ist nicht betroffen?

  • Kinder, deren deutsche Eltern in Deutschland geboren wurden, und
  • Kinder, deren deutsche Eltern vor dem 01.01.2000 geboren wurden
    werden weiterhin automatisch durch Geburt deutsche Staatsangehörige.
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