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Liste der Unterlagen für die Beantragung eines Working Holiday Visums 

08.09.2025 - Artikel

Staatsangehörige aus Australien, Kanada, Neuseeland, Japan und Israel können visumfrei nach Deutschland reisen und den nötigen Aufenthaltstitel dort bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. In diesem Fall kann die Erwerbstätigkeit erst aufgenommen werden, wenn der Aufenthaltstitel erteilt wurde. Alternativ können sie den Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung, also auch bei der Botschaft Ljubljana beantragen.

Argentinische, chilenische, uruguayische und andorranische Staatsangehörige müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Working Holiday Visum beantragen. Der Antrag kann bei jeder deutschen Auslandsvertretung, die Visa ausstellt, gestellt werden. Auch in diesem Fall ist also eine Antragstellung bei der Botschaft Ljubljana möglich.. 

Sie müssen zwischen 18 und 30 Jahren sein; kanadische Staatsangehörige müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein.. Das Visum kann nur einmalig bis zu 12 Monaten Dauer ausgestellt werden.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen idR im Original mit einer Kopie benötigt:
 

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Formblatt „Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung“
  • Reisepass im Original sowie eine Kopie der Datenblatt-/Lichtbildseite und der Seiten des Passes, auf denen sich deutsche Aufenthaltstitel befinden. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten haben und soll mindestens noch ein Jahr gültig sein. Der Pass wird während der Antragsbearbeitung von der Botschaft nicht einbehalten.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild - bitte keine Computerausdrucke von Lichtbildern
  • individualisiertes und unterschriebenes Motivationsschreiben, das auch konkrete Angaben zu Ihren Plänen in den ersten Monaten in Deutschland enthält
  • Vollständiger Lebenslauf
  • Nachweis der Unterkunft für die ersten drei Monate in Deutschland (z.B. Mietvertrag, Hotelreservierung für die ersten drei Monate,  privates Einladungsschreiben mit Passkopie und aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) der einladenden Person). Wenn ein Mietvertrag vorgelegt wird, dann muss nachgewiesen werden, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Miete der ersten drei Monate zur Verfügung stehen. Wenn eine Hotelreservierung vorgelegt wird, dann muss nachgewiesen werden, dass diese bereits bezahlt ist. Wenn kein solcher Nachweis erbracht werden kann, dann müssen finanzielle Mittel für die Unterkunft in Höhe von 1.140 EUR nachgewiesen werden.
  • Rückflugticket in das Herkunftsland, mit einem entsprechenden Zahlungsnachweis. Wenn kein Rückflugticket vorgelegt wird, dann müssen weitere finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 1.000 EUR (der genaue Betrag kann im Einzelfall variieren)  nachgewiesen werden.
  • Ergänzende finanzielle Mittel für die ersten drei Monate des Aufenthalts (1.326 EUR entsprechend des BAföG-Satzes gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) z.B. durch Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person
  • Ausreichender Versicherungsschutz: Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung für die Zeit des geplanten Aufenthalts, die auch Krankenhausbehandlung und Rücktransport in das jeweilige Herkunftsland beinhaltet
  • Argentinische Staatsangehörige müssen zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen (kann hier beantragt werden)
  • Gebühr von 75 EUR (zahlbar in bar oder mit Visa oder MasterCard)
  • Ausdruck dieser Liste

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Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig:

  • Ja
  • Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

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Ort, Datum, Unterschrift

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