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Liste der Unterlagen für die Beantragung einer Chancenkarte nach §§ 20a und 20b AufenthG
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen idR im Original mit einer Kopie benötigt:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Formblatt „Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung“
- Reisepass im Original sowie eine Kopie der Datenblatt-/Lichtbildseite und der Seiten des Passes, auf denen sich deutsche Aufenthaltstitel befinden. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten haben und soll mindestens noch ein Jahr gültig sein. Der Pass wird während der Antragsbearbeitung von der Botschaft nicht einbehalten.
- Aktuelles biometrisches Lichtbild - bitte keine Computerausdrucke von Lichtbildern
- Selbst verfasstes Motivationsschreiben in Deutsch oder Englisch: Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.
- Ausführlicher Lebenslauf der antragstellenden Person, u.a. mit Angaben zu den Aufenthaltsorten und -zeiten, zur schulischen, akademischen und beruflichen Ausbildung und zu den Berufstätigkeiten (Arbeitgeber mit Adresse; Zeitraum der Beschäftigung)
- Finanzierung des Lebensunterhalts bis zu einem Jahr (1.027 EUR pro Monat, für 12 Monate müssen 12.324 EUR nachgewiesen werden): Nachweis durch Eigenmittel (Guthaben auf Bankkonto oder Sperrkonto) oder förmliche Verpflichtungserklärung möglich. Zusätzlich kann auch – wenn schon konkret absehbar – eine bei der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung (bis 20 Stunden pro Woche - Nachweis durch Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot) berücksichtigt werden.
- private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 EUR, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!)
- Qualifikationsnachweis bei deutscher oder in Deutschland bereits anerkannter Qualifikation (Fachkraft): Nachweise zu der beruflichen Qualifikation, die die antragstellende Person erworben hat. Falls die Qualifikation nicht in Deutschland erworben wurde, wird außerdem der Bescheid der zuständigen deutschen Anerkennungsstelle (in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK)) zur Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikation benötigt und/oder Nachweise zur akademischen Qualifikationen (Hochschulabschluss), die die antragstellende Person erworben hat
- Nachweise, wenn keine anerkannte Qualifikation vorliegt (keine Fachkraft):
- ausländische Berufsqualifikation, die im Staat ihres Erwerbs staatlich anerkannt ist und deren Erwerb eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt hat, oder ausländischer Hochschulabschluss, der in dem Staat seines Erwerbs staatlich anerkannt ist, oder AHK-Abschluss, der von einer deutschen Auslandshandelskammer verliehen wurde
- Bestätigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zur ausländischen Berufsqualifikation bzw. zum ausländischen Hochschulabschluss; beim AHK-Abschluss muss das Zertifikat einen Hinweis enthalten, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) den Abschluss positiv geprüft hat
- Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisnisse Niveau B2 nachgewiesen durch ein entsprechendes Zertifikat (Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.)
- Punkte für die Chancenkarte z.B. durch Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren (Nachweis durch Arbeitszeugnisse , Arbeitgeberbescheinigungen, etc.), Voraufenthalte in Deutschland von mindestens 6 Monaten in den vergangenen 5 Jahren (Nachweis durch ungekündigte Mietverträge, Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, Visa oder Aufenthaltstitel), oder Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) mit Chancenkarte bei gemeinsamer Einreise (Nachweis durch gemeinsame Antragstellung oder Visum des/der Partners/Partnerin) - Aktueller slowenischer Aufenthaltstitel (in Form der Aufenthaltskarte) der antragstellenden Person sowie – falls zutreffend - möglichst auch Kopie von vormals ausgestellten slowenischen Aufenthaltstiteln
- Slowenische Meldebescheinigung (Potrdilo o prejšnjih začasnih prebivališčih/začasnih naslovih v tujini). Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Slowenien gemeldet gewesen ist
- Gebühr von 75 EUR (zahlbar in bar oder mit Visa oder MasterCard)
- Ausdruck dieser Liste
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Vollständigkeit
Der Antrag ist vollständig:
- Ja
- Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
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Ort, Datum, Unterschrift