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Liste der Unterlagen für die Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung in nicht-reglementierten Berufen und IT-Berufen nach § 19c AufenthG iVm § 6 BeschV

26.07.2023 - Artikel

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen idR im Original mit einer Kopie benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Formblatt „Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung“
  • Reisepass im Original sowie eine Kopie der Datenblatt-/Lichtbildseite und der Seiten des Passes, auf denen sich deutsche Aufenthaltstitel befinden. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten haben und soll mindestens noch ein Jahr gültig sein. Der Pass wird während der Antragsbearbeitung von der Botschaft nicht einbehalten.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild - bitte keine Computerausdrucke von Lichtbildern
  • Vom Arbeitgeber in Deutschland ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis; das Gehalt muss im Jahr 2024 mindestens 3.397,50 EUR monatlich betragen
  • Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • ausländische Berufsqualifikation, die im Staat ihres Erwerbs staatlich anerkannt ist und deren Erwerb eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt hat, oder ausländischer Hochschulabschluss, der in dem Staat seines Erwerbs staatlich anerkannt ist, oder AHK-Abschluss, der von einer deutschen Auslandshandelskammer verliehen wurde (muss bei IT-Berufen nicht vorgelegt werden)
  • Bestätigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zur ausländischen Berufsqualifikation bzw. zum ausländischen Hochschulabschluss; beim AHK-Abschluss muss das Zertifikat einen Hinweis enthalten, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) den Abschluss positiv geprüft hat (muss bei IT-Berufen nicht vorgelegt werden)
  • Nachweis einer in den letzten fünf Jahren erworbene, mindestens zweijährige Berufserfahrung, die zur geplanten Beschäftigung befähigt (z.B. durch Arbeitsverträge, Arbeitgeberbescheinigungen, etc.)
  • Ausführlicher Lebenslauf der antragstellenden Person, u.a. mit Angaben zu den Aufenthaltsorten und -zeiten, zur schulischen, akademischen und beruflichen Ausbildung und zu den Berufstätigkeiten (Arbeitgeber mit Adresse; Zeitraum der Beschäftigung)
  • Zusatzerklärung der antragstellenden Person zur Vermeidung von Parallelverfahren
  • Aktueller slowenischer Aufenthaltstitel (in Form der Aufenthaltskarte) der antragstellenden Person sowie – falls zutreffend - möglichst auch Kopie von vormals ausgestellten slowenischen Aufenthaltstiteln
  • Slowenische Meldebescheinigung (Potrdilo o prejšnjih začasnih prebivališčih/začasnih naslovih v tujini). Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Slowenien gemeldet gewesen ist
  • Gebühr von 75 EUR (zahlbar in bar oder mit Visa oder MasterCard)
  • Ausdruck dieser Liste

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Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig:

  • Ja
  • Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

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Ort, Datum, Unterschrift

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