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Liste der Unterlagen für die Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer nach § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 24a Abs. 1 oder Abs. 2 BeschV

02.02.2024 - Artikel

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen idR im Original mit einer Kopie benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Formblatt „Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung“
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild - bitte keine Computerausdrucke von Lichtbildern
  • Reisepass im Original sowie eine Kopie der Datenblatt-/Lichtbildseite und der Seiten des Passes, auf denen sich deutsche Aufenthaltstitel befinden. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten haben und soll mindestens noch ein Jahr gültig sein. Der Pass wird während der Antragsbearbeitung von der Botschaft nicht einbehalten.
  • Aktueller slowenischer Aufenthaltstitel (in Form der Aufenthaltskarte) der antragstellenden Person sowie – falls zutreffend - möglichst auch Kopie von vormals ausgestellten slowenischen Aufenthaltstiteln
  • Slowenische Meldebescheinigung (Potrdilo o prejšnjih začasnih prebivališčih/začasnih naslovih v tujini). Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Slowenien gemeldet gewesen ist.
  • Vom Arbeitgeber in Deutschland ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Sofern bereits eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse sowie die Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nach Richtlinie (EU) 2022/2561 vorliegt, muss der Arbeitgeber dies in der Erklärung ausdrücklich bestätigen.)
  • Vom Arbeitgeber in Deutschland ausgefülltes Zusatzblatt C
  • Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Ausführlicher Lebenslauf der antragstellenden Person in deutscher Sprache, u.a. mit Angaben zu den Aufenthaltsorten und -zeiten, zur schulischen, akademischen und beruflichen Ausbildung und zu den Berufstätigkeiten (Arbeitgeber mit Adresse; Zeitraum der Beschäftigung)
  • bei Anwendung des § 24a Abs. 2 BeschV (wenn noch keine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse vorliegt aber bereits eine Grundqualifikation in Slowenien erworben wurde):
    • gültige Fahrerlaubnis für LKW- oder Busfahrer (Führerschein) nebst Übersetzung in die deutsche Sprache
    • Zeugnis über die bestandene Prüfung zur Erlangung von Grundqualifikationen, ausgestellt vom Ministerium für Infrastruktur der Republik Slowenien; Prüfkommission zur Erlangung des Zeugnisses über die fachliche Qualifikation von Fahrern nach der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 mit beglaubigter deutscher Übersetzung. Das Zeugnis, ausgestellt von der slowenischen Fahrschule, ist für sich alleine nicht ausreichend.
    • Gültige slowenische Fahrqualifikationskarte mit beglaubigter deutscher Übersetzung
    • Bescheinigung des früheren Arbeitgebers, dass der Antragsteller im Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation bei einem Unternehmen in Slowenien beschäftigt war, oder eine Arbeitsgenehmigung für diesen Staat, hilfsweise andere geeignete Nachweise wie Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnungen mit beglaubigter deutscher Übersetzung
    • in der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber unter Nr. 7.4 u.a. folgende Eintragung vornehmen: „Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben Kenntnis davon, dass die ausländische Fahrerlaubnis des Arbeitnehmers innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme des Arbeitsnehmers in Deutschland in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden muss.“
  • bei Anwendung des § 24a Abs. 2 BeschV (wenn weder eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse vorliegt noch eine Grundqualifikation in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat erworben wurde):
    • gültige Fahrerlaubnis für LKW- oder Busfahrer (Führerschein) nebst Übersetzung in die deutsche Sprache
    • Vom Arbeitgeber in Deutschland ausgefüllte zusätzliche Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die anderweitige Beschäftigung während der Maßnahme zum Erwerb der Fahrerlaubnis und/oder Qualifikation
    • Arbeitsvertrag, der zur Teilnahme an Maßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis und der nach § 24a Abs. 1 BeschV erforderlichen Qualifikation verpflichtet (alternativ hierzu kann der Arbeitgeber unter Nummer 7.4 der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, die für die Zeit während der Maßnahme zum Erwerb der Fahrerlaubnis und/oder Qualifikation Gültigkeit haben soll, die Erfüllung des § 24a Abs. 2 Nummern 1 und 2 BeschV bestätigen bzw. die Ausgestaltung der Beschäftigung darstellen)
    • Angaben zu den geplanten Maßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis und der nach § 24a Abs. 1 BeschV erforderlichen Qualifikationen, z. B. Anmeldebestätigung für einen Kurs oder Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule in Deutschland
  • Sofern Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben: Nachweise über ausreichende Altersversorgung
  • Zusatzerklärung der antragstellenden Person zur Vermeidung von Parallelverfahren
  • Gebühr von 75 EUR (zahlbar in bar oder mit Visa oder MasterCard)
  • Ausdruck dieser Liste

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Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig:

  • Ja
  • Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

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Ort, Datum, Unterschrift

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