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Sie sind mit dem Verhalten des Personals der Deutschen Botschaft Ljubljana oder mit dem Verfahren der Visumantragstellung unzufrieden ?

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Hier haben Antragsteller von Visa für einen Kurzzeitaufenthalt („Schengen-Visum“) die Möglichkeit, sich zu beschweren.

Für den Bereich der Visumanträge für einen Kurzzeitaufenthalt („Schengen-Visa“) müssen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 38 Abs. 5 des Visakodex dafür sorgen, dass ein Verfahren vorhanden ist, damit Antragsteller Beschwerden über das Verhalten des Botschafts- oder Konsulatspersonals oder über das Verfahren der Antragstellung einreichen können.

Die Botschaft Ljubljana stellt Visa für einen Kurzzeitaufenthalt gelegentlich an Personen aus, die zur Erbringung einer Dienstleistung nach der sog. „Vander Elst“-Regelung nach Deutschland einreisen möchten. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und Anlass zu Beschwerden über das Personal oder über das Antragsverfahren haben, so unterrichten Sie die Botschaft bitte unter Benutzung des Kontaktformulars. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen.

Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der beiden folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals

    oder
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung.

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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